Wochenende
Gurtpflicht
Gurtpflicht
Wochen-Ende. Ab durch die Mitte.
Saturday night fever - as usual. Es war mal wieder ein starker Abend. Pizza beim Italiener und dann mit Freunden ab in die Disco. Abgetanzt. Der neue DJ ist gut, seine Musik turnt an. Wir sind einfach gut drauf. Auch auf der Heimfahrt. Die Rückbank voller Freunde. Anschnallen ? Wie denn - kaum Platz zum Sitzen. Und dann passiert es: Der Unfall, den keiner für möglich gehalten hätte ...
Gurt sei Dank
Ein Geschehen, wie es sich leider zu häufig gerade an Wochenenden ereignet: Überbesetzte Fahrzeuge, ausgelassene Stimmung. Die Zahl der Gurte reicht nicht aus, das Anschnallen wird zur Nebensache oder gar unmöglich. An die Folgen eines Unfalls denkt nun keiner. Dabei kann ohne Gurt bereits bei geringer Geschwindigkeit ein Aufprall zu schwersten Verletzungen führen. Tempo 50 reicht aus, um einen 80 Kilogramm schweren Menschen in ein 2000 Kilogrammschweres Geschoss zu verwandeln. Und auch wer sich im Fond nicht anschnallt, lebt riskant. Bei einer Kollision schießt der ungesicherte Körper nach oben und knallt gegen die Fahrzeugdecke. Fast immer sind Schädel- oder Genickbruch die lebensgefährliche Folge.
Gewusst wie
Anschnallen ist nicht gleich anschnallen. Wer zum Beispiel halb liegend fährt, setzt sich der Gefahr aus, bei einem Aufprall unter dem Gurt hindurch in den Fußraum abzutauchen. Das Gurtband wird dann zur Waffe, schneidet am Hals ein oder stranguliert. Ebenfalls riskant: während langer Fahrten die Füße aufs Armaturenbrett stellen. Der Gurt nützt in dieser Sitzposition wenig. Der Beifahrer rutscht mit dem Becken Richtung Fußraum. Schwere Rücken- und Nackenverletzungen bis hin zum Genickbruch sind die Folgen. Auch zu dicke Kleidung und eine falsch eingestellte Höhenverstellung können zum Verhängnis werden. Bei einem Unfall setzt die Wirkung des Gurtes unter Umständen wichtige Zentimeter später ein.
Teamarbeit
Gurtpflicht - muss das sein? Ja, denn wenn es hart auf hart kommt, ist der Gurt Lebensretter Nummer 1. Das belegen Unfallberichte und Crashtests. Der richtig angelegte Gurt bietet in Kombination mit einem Airbag die beste Garantie, selbst schwere Karambolagen unversehrt oder mit nur leichten Verletzungen zu überleben. Wichtig für die Sicherheit ist auch das Zusammenspiel von Kopfstütze und Gurt. Die Kopfstütze verhindert, dass der Kopf nach hinten durchschlägt und das Genick bricht. Damit sie wirksam schützt, muss ihre Oberkante auf Scheitelhöhe sein.
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Fragen und Antworten
Fragen und Antworten
Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich mich nicht anschnalle?
Grundsätzlich besteht Gurtpflicht. Bei einem Unfall muss daher mit einer Mithaftung gerechnet werden. Über die Höhe des zu tragenden Schadensanteil entscheidet der Urteilsspruch des Richters.
Wie sicher kann ich mich fühlen, wenn ich angeschnallt fahre?
Die Gefahr, bei einem Autounfall schwere und schwerste Verletzungen zu erleiden, reduziert sich durch den Gurt um 50 Prozent.
Was bringen Airbags?
Untersuchungen der Autoversicherer, die auf realen Unfällen basieren, belegen eine zusätzliche Risikominderung um 20 bis 25 Prozent. Gemeinsam mit dem Gurt sinkt damit die Gefahr schwerer Verletzungen um bis zu 75 Prozent.
Sind Kopfstützen wichtig?
Ist die Kopfstütze richtig eingestellt (Oberkante auf Scheitelhöhe) verhindert dies wirksam einen möglichen Genickbruch, da der Kopf nicht nach hinten abnicken kann.
Sind auch Hosenträgergurte sicher?
Ja, eigentlich sogar optimal. Jedoch in der Montage aufwendig und umständlich beim Anliegen.
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Tipps zum Thema
Tipps zum Thema
Der Gurt kann nur optimal sichern, wenn
- die Rückenlehne möglichst senkrecht steht.
- die Kopfstütze auf Scheitelhöhe abschließt.
- er nicht über dicke Kleidung angelegt wird.
- Die Höhenverstellung ihn eng anliegend, aber nicht straff über die Schulter führt.
Anschnallen muss sich grundsätzlich jeder Erwachsene, die ohne Gurt fahren, zahlen 30 € Verwarnungsgeld. Ausnahmen gelten unter anderem für:
- Taxifahrer, aber nur wenn sie Gäste befördern.
- Lieferanten im Haus-an-Haus-Verkehr (z.B. Postboten). Die Fahrstrecken dürfen dabei 300 Meter nicht überschreiten.
- Fahrten in Schrittgeschwindigkeit, wie Rückwärtsfahrten, Fahrten auf Parkplätzen.
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