Kindersicherung im Auto
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
2019 sank die Zahl der Kinderunfälle im Straßenverkehr gegenüber dem Vorjahr um 4,1 Prozent. Deutlich zurückgegangen ist auch die Zahl der tödlich Verunglückten. Dies ergeben die Daten des Statistischen Bundesamtes. Kinder unter 6 Jahren sind meistens in Begleitung unterwegs.
Weniger Unfälle, mehr Tote – Kinderunfälle 2019
Die Angaben für 2019 verzeichnen insgesamt einen leichten Anstieg der Verkehrsunfälle gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der verunglückten Kinder in Deutschland im Alter von unter 15 Jahren ging aber zurück. Sie lag bei 28.005; gegenüber 2018 sank sie um 4,1 Prozent (29.213). Erfreulich: Im Jahr 2019 kamen 24 Kinder weniger bei Verkehrsunfällen ums Leben als im Vorjahr (2018 = 79, 2017 = 61). Dennoch, hinter jedem der 55 Opfer steht ein Schicksal!
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Was sagt das Gesetz?
Was sagt das Gesetz?
"Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind", so der Wortlaut der Straßenverkehrsordnung, "dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind". Diese Regelung ist eigentlich nicht schwer zu verstehen und leicht zu verwirklichen.
Das heißt also, jedes Kind, egal ob es vorne oder hinten im Auto sitzt, muss entsprechend seinem Alter bzw. Gewicht oder seiner Körpergröße gesichert werden. Kinder dürfen auf dem Rücksitz nur dann ohne speziellen Kindersitz mitfahren, wenn die Sicherung anderer Personen die Befestigung von Rückhalte-Systemen nicht ermöglicht. Allerdings sollten Sie in diesem Falle überlegen, ob Sie nicht lieber Ihrem Kind zuliebe auf die Mitnahme des Kindes verzichten.
Übrigens: Die Mitnahme von nicht gesicherten oder falsch gesicherten Kindern kann im Falle eines Unfalls zu Haftungsproblemen (Regress) bei den Versicherungen führen.
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Schwangere
Schwangere
Der Schutz des Kindes bei jeder Fahrt im Pkw fängt schon vor der Geburt an. Schwangere müssen ganz besonders darauf achten, dass der normale Drei-Punkt-Gurt richtig geführt wird. Der Beckengurt muss dabei straff zwischen Bauch und Oberschenkel anliegen. Vom Anschnallen allein mit dem Beckengurt ist jedoch dringend abzuraten. Schwangere sollten steil im Auto sitzen (Rückenlehnenposition) und für den Notfall immer den Mutterpass mit sich führen (innenliegend die Telefonnummer des Partners für den Notfall). Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Verwarnungsgeld und Versicherungsschutz
Verwarnungsgeld und Versicherungsschutz
Sichern Sie Kinder nicht entsprechend der gesetzlichen Vorschriften, riskieren Sie ein Verwarnungs- oder Bußgeld und ggf. die Eintragung eines Punktes im Verkehrszentralregister. Die Höhe des Verwarnungs- bzw. Bußgeldes richtet sich nach der Anzahl der nicht oder nicht richtig gesicherten Kinder. Der Versicherungsschutz kann eingeschränkt sein, auch dann, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Und bedenken Sie: Die Folgen eines Unfalls mit womöglich lebenslangen Beeinträchtigungen müssen Ihre Kinder tragen.
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R 44: Kindersitze nach Gewicht
R 44: Kindersitze nach Gewicht
Die alte Norm zur Zulassung von Kindersitzen, R 44, basiert auf dem Gewicht des Kindes. Achtung: Nur Sitze, die nach den letzten beiden Fassungen dieser Norm (R 44-03 und R 44-04) zugelassen sind, dürfen weiterhin verkauft werden. Ist diese Bedingung erfüllt, spricht allerdings nichts gegen einen Sitz, der nach Gewicht zugelassen ist. Sie sind mitunter preiswerter als nach neuer Norm und Größe zugelassene Sitze. In unseren Tests haben wir eine ganze Reihe gute oder sogar sehr gute gefunden. Und: Bei Kindersitzen, die nach Gewicht sortiert sind, können sich Eltern an fixen Gewichtsklassen orientieren.
Für Kinder von …
Gewicht (etwa)
Größe (etwa)
Alter (etwa)
Nicht mitwachsende Sitze
Gruppe 0
bis 10 kg
bis 75 cm
Geburt bis 1 Jahr
Gruppe I
9 bis18 kg
75 cm bis 100 cm
1 bis 4 Jahre
Gruppe II
15 bis 25 kg1
bis 125 cm
3,5 bis 7 Jahre
Gruppe III
25 bis 36 kg 2
bis 150 cm
7 bis 12 Jahre
Mitwachsende Sitze
Gruppe 0+
bis 13 kg
bis 90 cm
Geburt bis 15 Monate
Gruppe 0+/I
bis 18 kg
bis 100 cm
Geburt bis 4 Jahre
Gruppe I/II
9 bis 25 kg
72 bis 125 cm
1 Jahr bis 7 Jahre
Gruppe I/II/III
9 bis 36 kg
75 bis 150 cm
1 bis 12 Jahre
Gruppe II/III
15 bis 36 kg
95 bis 150 cm
3,5 bis 12 Jahre
Größe, Alter und Gewicht. Die Normgruppe legt nur das Gewicht fest. Alter und Größe sind Richtwerte. Kinder wachsen unterschiedlich schnell und sie sind im selben Alter auch unterschiedlich schwer.
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Autokindersitz Bestimmung
Autokindersitz Bestimmung
Nach welcher Norm das jeweilige Kinderschutzsystem getestet wurde, steht auf einem kleinen weißen oder orangefarbenen Etikett, das an den Kindersitzen angebracht sein muss. Steht dort die Prüfnorm ECE R 44/03 oder ECE 44/04, dann erlaubt der Gesetzgeber deren Verwendung. Steht dort aber die Nummer ECE R 44/01 oder ECE 44/02, dann müssen diese Sitze vor dem 8. April 2008 ausgebaut werden. Ab diesem Stichtag sind europaweit nur noch Sitze mit der Prüfnorm „03” oder „04” gültig. Wird das Verbot nicht beachtet, droht ein Bußgeld von 30 Euro. Sind mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert, drohen sogar 35 Euro. Der Grund für diese Änderung ist, dass die mit „01” und „02” bezeichneten Sitze nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Wer sich erst vor wenigen Jahren einen neuen Kindersitz gekauft hat, ist von dieser Änderung nicht betroffen.
Universal
Aussage nach welcher Kategorie der Kindersitz
9 bis 18 kg
zugelassen für dieses Körpergewicht
E
Europäisches Prüfzeichen
1
Kennzahl des Landes, in welchem der Sitz zugelassen wurde (1 für Deutschland, 2 für Frankreich, 3 für Italien, 4 für Holland usw.)
03
Nummer der Zulassung. Die beiden ersten Ziffern zeigen, nach welcher Version der ECE R 44 der Kindersitz zugelassen ist (in diesem Fall ECE R 44 03)
Fa. Teddy & Co.
Name des Herstellers (dieser muss nicht zwingend angegeben sein)
Entspricht der Sitz dem Gewicht des Kindes? Ist die Kinderrückhalteeinrichtung für die geplante Montage auf dem Rücksitz oder auf dem Vordersitz Ihres Fahrzeuges zugelassen? Angaben dazu macht der Hersteller häufig direkt auf der Verpackung. Lässt sich der Sitz problemlos in Ihrem Auto installieren? Prüfen Sie, ob ausreichend Gurtlänge vorhanden ist - insbesondere bei rückwärtsgerichteten Systemen. Der Sitz darf im Auto nicht wackeln. Sind die Gurtschlösser für Sie gut erreichbar, wenn der Sitz im Auto installiert ist? Lassen Sie sich den Einbau des Sitzes von einem Experten in Ihrem Auto demonstrieren. Wichtig: Es gibt auch "mitwachsende" Systeme, die größere Alters- und Gewichtsspannen abdecken, also über mehrere ECE-Gruppen hinweg einzusetzen sind. Nehmen Sie Ihr Kind beim Kauf eines neuen Sitzes mit, damit es "seinen Sitz" mit auswählen kann.
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Sicherheit aus 2. Hand
Sicherheit aus 2. Hand
Ein Kindersitz, der bereits in einen Unfall verwickelt war, darf auf keinen Fall wieder verwendet werden. Übernehmen Sie nur gebrauchte Sitze, die ganz sicher unfallfrei sind. Selbstverständlich muss auch der gebrauchte Sitz über ein ECE-Prüfzeichen und eine vollständige Bedienungsanleitung verfügen.
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Montage im Auto
Montage im Auto
Neben der Auswahl des passenden Systems für Ihr Kind ist der richtige Einbau im Fahrzeug für die Sicherheit entscheidend. Gehen Sie bei der Befestigung des Kindersitzes im Fahrzeug und bei der Sicherung Ihres Kindes immer genau nach der Bedienungsanleitung des Sitzes vor. Wenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihren Fachhändler oder an den Hersteller des Kindersitzes. Achten Sie auf Airbag-Warnhinweise. Auf Sitzplätzen mit aktivem Front-Airbag dürfen rückwärtsgerichtete Kindersitze unter keinen Umständen installiert werden. Der Airbag kann durch eine Fachwerkstatt deaktiviert werden. Nehmen Sie nie eigene Befestigungskonstruktionen vor. Achten Sie darauf, dass das Rückhalte-System fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Einzelne Kindersitze sollten im Auto immer auf der Beifahrerseite montiert werden. Beim Ein- und Aussteigen sind Sie und Ihr Kind so auf der "sicheren" - dem Verkehr abgewandten - Seite.
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Behinderte Kinder
Behinderte Kinder
Für behinderte Kinder hat der Gesetzgeber spezielle Regelungen erlassen. Hier kann von der ECE-Regelung 44 abgesehen werden, wenn das behinderte Kind auf eine spezielle Rückhalte-Einrichtung angewiesen ist. Ein solches Attest muss von einem Arzt ausgestellt werden. Es muss auf den Namen des Kindes ausgestellt sein und darf nicht älter als vier Jahre sein. Zudem muss diese Bescheinigung immer mitgeführt und auf Verlangen bei einer möglichen Verkehrskontrolle vorgezeigt werden.
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Viele Kinder im Auto: Wer sitz wo?
Viele Kinder im Auto: Wer sitz wo?
Wollen Sie mehr als zwei Kinder im Auto mitnehmen, stellt sich schnell die Frage: Welches Kind sitzt wo? Ganz generell gilt: Nehmen Sie nie mehr Kinder mit, als Sie in geeigneten Kinder-Rückhalte-Systemen sichern können. Da Sitzerhöhungen grundsätzlich mit einem Drei-Punkt-Gurt gesichert werden müssen, sollten Sie zunächst Kinder über 25 kg Körpergewicht in diesem System sichern. Ist auf der Rückbank kein dritter Drei-Punkt-Gurt, sondern nur ein Beckengurt vorhanden. Prüfen Sie, ob ein weiterer Kindersitz mit dem Beckengurt gesichert werden darf. Kinder mit einem Körpergewicht von 15 bis 25 kg können Sie beispielsweise auch mit einem Fangkörper und Beckengurt auf der Rückbank sichern. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie auf dem Beifahrersitz ausweichen.
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Das sollte beachtet werden!
Das sollte beachtet werden!
Planen Sie Ihre Autofahrten. Säuglinge sollten nach Möglichkeit nicht längere Zeit im Auto mitfahren müssen. Machen Sie auf längeren Strecken regelmäßige Pausen, um dem Bewegungsdrang Ihrer Kinder Rechnung zu tragen. Machen Sie das Anschnallen im Kindersitz zur Selbstverständlichkeit - auf jeder Fahrt und sei sie noch so kurz. Sprechen Sie mit Freunden und Verwandten darüber, dass Ihr Kind nicht ungesichert im Auto mitfahren darf. Geben Sie Ihrem Kind im Zweifelsfall seinen Kindersitz mit. Halten Sie an, wenn Ihr Kind sich abschnallt und fahren Sie erst weiter, wenn Ihr Kind wieder gesichert ist. Achten Sie immer darauf, dass die Gurte eng am Körper anliegen und richtig sitzen. Schnallt sich Ihr Kind schon selbst an, sollten Sie den Gurtverlauf vor jedem Fahrtantritt überprüfen. Sichern Sie den Kindersitz auch dann, wenn er ohne Kind im Auto mitgeführt wird. Transportieren Sie keine schweren oder scharfkantigen Gegenstände im Fahrzeuginneren (z.B. auf der Hutablage).
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Fragen & Antworten
Fragen & Antworten
Wie lange muss überhaupt ein Kindersitz benutzt werden?
Der § 21a, Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt dazu folgendes: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Dies gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmassen von mehr als 3,5 t. Bedeutung: Das 12 Lebensjahr wird am 12.Geburtstag vollendet. Das Kind muss also entweder 12 Jahre alt sein oder 150 cm groß. Ist eines dieser beiden Kriterien erreicht, muss kein Kindersitz mehr benutzt werden. Im Einzelfall ist es jedoch unbedingt zu empfehlen, dass ältere Kinder noch eine Sitzerhöhung benutzen, wenn nur dadurch ein ordnungsgemäßer Gurtverlauf erreicht werden kann. Ob ein Kindersitz geeignet ist, ergibt sich aus der ECE Zulassung. Für welche Fahrzeuge Gurte vorgeschrieben sind, ergibt sich aus § 35a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Darf ich ein Kind auf dem Beifahrersitz mitnehmen, wenn es den Kindersitz benutzt?
Ja, hierbei ist es unerheblich, ob das Kind auf dem Rücksitz oder dem Beifahrersitz befördert wird. Genauere Angaben enthält die Bedienungsanleitung Ihres Kindersitzes.
Darf ich trotz Beifahrerairbag ein Kind auf diesem Sitz befördern?
Bei aktiviertem Beifahrerairbag darf niemals ein Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung montiert werden (siehe Warnhinweis in der Bedienungsanleitung Ihres Kindersitzes). Babyschalen müssen somit zwangsläufig auf den Rücksitz, natürlich rückwärtsgerichtet. In Fahrtrichtung gerichtete Kindersitze können auf dem Beifahrersitz benutzt werden (keine Liegeposition), diese sollten jedoch in die hinterste Position gebracht werden (Beifahrersitz ganz zurücksetzen).
Ich habe im Fahrzeug Beckengurte. Was für einen Sitz nehme ich da?
Sitzerhöhungen dürfen grundsätzlich nur mit einem Drei-Punkt Gurt gesichert werden. Für Beckengurte gibt es spezielle Sitzsysteme, die für Kinder bis 25 kg Körpergewicht geeignet sind. Erkundigen Sie sich bitte im Fachhandel über diese speziellen Rückhaltesysteme.
Mein Auto hat hinten keine Kopfstützen und das Kind ragt mit dem Kopf über die Lehne heraus.
Soll ich dann besser auf die Sitzerhöhung verzichten?
Auch in diesem Fall darf nicht auf das Rückhaltesystem verzichtet werden, dies ist gesetzlich einwandfrei geregelt. Der Autogurt würde ohne die Sitzerhöhung, die den ordnungsgemäßen Gurtverlauf gewährleistet, sehr ungünstig und gefährlich über den Hals und den Bauchbereich laufen. Außerdem gibt es im Fachhandel / Autoteilezubehör Kopfstützen (für Kinder), die in den meisten Fahrzeugen problemlos nachgerüstet werden können.
Mein Kind ist noch keine 12 Jahre und keine 150 cm. Es wiegt aber über 36 kg. Auf den Kindersitzen der Gruppe III ist das Gewicht aber bis 36 kg beschränkt. Muss trotzdem ein Kindersitz benutzt werden?
Ja, um einen ordnungsgemäßen Gurtverlauf zu gewährleisten muss weiterhin zumindest eine Sitzerhöhung oder eine in der Gruppe 3 zugelassene Rückhalteeinrichtung benutzt werden.
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Alles zum Theam ISOFIX
Alles zum Theam ISOFIX
Was ist ISOFIX?
ISOFIX ist ein standardisiertes starres Fixierungssystem für Kindersitze im Pkw.
Wie funktioniert ISOFIX?
Zwei Rastarme mit Schnappverschlüsse greifen um Einrastbügel, die am Fahrzeug- boden zwischen Sitzlehne und Sitzfläche befestigt sind und verriegeln den Kindersitz fest mit dem Fahrzeug. Dadurch wird im Falle eines Unfalles die sofortige kontrollierte Teilnahme des Kindersitzes an der Fahrzeugverzögerung ermöglicht.
Was ist der Vorteil von ISOFIX?
Mit diesem System sind Einbaufehler nahezu ausgeschlossen und es ist sehr einfach in der Handhabung! Die bisherigen Befestigungen mit dem Erwachsenengurt führen sehr häufig zu einem unbefriedigenden Einbauergebnis in der Praxis. Untersuchungen ergaben, dass über die Hälfte (knapp 60 %) der Kindersitze fehlerhaft eingebaut werden. Selbst ein optimal eingebautes herkömmliches System erreicht nicht die niedrigen Crashwerte eines ISOFIX-Systems.
Welche Fahrzeuge haben ISOFIX?
ISOFIX wurde erstmalig von VW mit der Einführung des neuen Golf IV auf der IAA 1997 vorgestellt. Heute ist ISOFIX bei fast allen Fahrzeugherstellern bereits serienmäßiger Standard, oder kann zumindest gegen geringen Aufpreis bestellt werden.
Auf welchen Sitzplätzen können ISOFIX-Sitze verwendet werden?
In der Regel sind die beiden äußeren Sitzplätze auf der Rücksitzbank mit ISOFIX-Befestigungspunkten ausgerüstet. Einzelne Anbieter ermöglichen dies auch auf dem Beifahrersitz, sofern der Beifahrer-Airbag manuell abschaltbar ist. In Fahrzeugen mit variablen Einzelsitzen (z.B. in Großraumlimousinen, Vans), besteht die Möglichkeit, die Position von Sitzplätzen mit ISOFIX zu variieren.
Können ISOFIX Kindersitze in jedem Fahrzeug mit ISOFIX-Vorrichtungen verwendet werden?
Nein, derzeit besteht nur die Möglichkeit ISOFIX-Sitze für einzelne Fahrzeugtypen zuzulassen. Eine Verwendung in Fahrzeugen die für den Isofix Kindersitz nicht zugelassen ist, ist nicht zulässig.
Was kostet ein ISOFIX Kindersitz?
Kindersitze mit ISOFIX sind durch den hohen technischen Aufwand ca. 50 bis 100 EURO teurer als herkömmliche vergleichbare Kindersitze.
Kindersitz für alle Kinder
Werden Kinder bis zu 5 Jahren in der Regel (92 %) in vorgeschriebenen Rückhaltesystemen gesichert, so nimmt dies bei älteren Kindern rapide ab. Studien haben gezeigt, dass nur noch 59 % in der Altersgruppe ab 6 Jahren in altersgemäßen Rückhalte-Systemen gesichert werden. Auch wenn große Kinder Sitzerhöhungen oft als "Kinderkram" ablehnen, lassen Sie nicht locker. Appellieren Sie an die Eigenverantwortung und das Sicherheitsbewusstsein Ihres Kindes. Der richtige Sitz ist im Auto in jeder Alterklasse Lebensretter Nr. 1 für Ihr Kind.
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