Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verkehrswacht Kreis Gütersloh e.V

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und Absprachen über die Organisation und Durchführung von Fahrsicherheitslehrgängen, Veranstaltungen, Seminaren, Tagungen und Personalgestellung etc. sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen für die Verkehrswacht Kreis Gütersloh e.V. sowie deren Vertragspartner.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner & Vertragshaftung

2.1 Der Vertrag kommt bei Einzelbestellern durch die online-Buchung und
Buchungsbestätigung zustande.

2.2 Der Vertrag kommt bei Firmenkunden/Bestellern durch die online-Buchung und Buchungsbestätigung oder alternativ durch schriftliche Vertragsübersendung/- rücksendung per Post/e-mail/Fax zustande.

2.3 Die Verkehrswacht Kreis Gütersloh haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Verkehrswacht Kreis Gütersloh zurückzuführen sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreis – beruhen. Im Übrigen ist der Vertragspartner verpflichtet, die Verkehrswacht Kreis Gütersloh und deren Beauftragten sofort auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.

3. Leistungen, Preise & Zahlung

3.1 Die vertraglichen Leistungen ergeben sich, wenn nicht anders vereinbart, aus den Zielgruppenprogrammen nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Bei Spezialkursen wird der Leistungsumfang bei Anmeldung mit dem Vertragspartner mit entsprechenden Teilnehmerzahlen und Rahmenbedingungen festgelegt.

3.2 Die Preise ergeben sich aus den unter 2.1 und/oder 2.2 beschriebenen Buchungen und deren Bestätigungen.

3.3 Unsere Preise verstehen sich ohne Mwst.

3.4 Die Verkehrswacht Gütersloh ist verpflichtet die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.

3.5 Die Verkehrswacht Gütersloh behält sich vor vereinbarte Termine zu verschieben oder auch abzusagen, wenn sich weniger als acht Teilnehmer pro Teilnehmergruppe angemeldet haben. Alle vereinbarten Fahrsicherheitslehrgänge finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollten allerdings die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Veranstaltung nach Einschätzung des verantwortlichen Lehrgangsleiters ohne Gefährdung der Lehrgangsteilnehmer oder der Fahrzeuge unmöglich machen unterrichtet die Verkehrswacht Gütersloh den Vertragspartner unverzüglich über die Absage.

Die Kursgebühr kann, wenn bereits entrichtet, erstattet oder ein Ersatztermin vereinbart werden. Darüber hinaus gehende Verpflichtungen entstehen der Verkehrswacht Kreis Gütersloh nicht.

3.6 Einzelbesteller zahlen gegen Vorkasse per Überweisung/Gutschein der Verkehrswacht Kreis Gütersloh und/oder ggfs. abzgl. eines Gutscheins oder Kostenübernahme einer Berufsgenossenschaft innerhalb von 5 Tagen nach Buchung/Rechnungslegung.

3.7 Firmenkunden/Besteller zahlen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung.

3.8 Im Falle des Verzugs werden für einen Mahnaufwand pauschal 5,00 Euro je
Mahnschreiben berechnet.

3.9 Der Vertragspartner/Kunde wird im Rahmen der Veranstaltung mit einem Funkgerät ausgestattet, welches sich im Eigentum des Veranstalters befindet. Die Funkgeräte sind pfleglich zu behandeln. Im Falle schuldhafter Beschädigung bzw. Zerstörung des Funkgerätes behält sich der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen vor, gegenüber dem Vertragspartner/Kunde Schadenersatzansprüche zu erheben.

3.10 Gutscheine habe eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum.

4. Teilnahmevoraussetzung

4.1 Auf dem gesamten Trainingsgelände gelten die Regeln der StVO und der StVZO.

4.2 Der Kunde muss für die jeweiligen Kursvarianten auf dem Trainingsgelände im Besitz einer hierfür gültigen Fahrerlaubnis sein.

4.3 Während der Fahrsicherheitslehrgänge ist den Anweisungen der Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen und vom Trainingsgelände verwiesen werden, ohne dass ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht. Ein Teilnehmer der infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel am Training teilnimmt, wird unverzüglich vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen.

4.4 Begleitpersonen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Verkehrswacht Kreis Gütersloh an der jeweiligen Kursvariante teilnehmen.

4.5 Bei sämtlichen Fahrsicherheitstrainings-Motorrad ist Schutzkleidung mit Motorrad-Hose, Motorrad-Jacke, Motorrad-Helm, Motorrad-Handschuhen und knöchelhohen Motorrad-Stiefeln vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung behält sich dieVerkehrswacht Kreis Gütersloh vor, die gebuchte Teilnahme zu verweigern. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz.

5. Rücktritt des Kunden

5.1 Bei Rücktritt oder Umbuchungswunsch des Vertragspartners/Kunden, unabhängig der Begründung, ist die Verkehrswacht Kreis Gütersloh berechtigt dem Kunden, die vereinbarten Leistungen nach Vorgabe 5.2 in Rechnung zu stellen.

5.2 Bei Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn:

Ab schriftlicher Terminvereinbarung und/oder buchung bis 41. Tag Gebühren in höhe von 20% der Auftragssumme
zwischen dem 40. und 22. Tag Gebühren in Höhe von 40% der Auftragssumme
zwischen dem 21. und 14. Tag Gebühren in Höhe von 60% der Auftragssumme
zwischen dem 13. und 8. Tag Gebühren in Höhe von 80% der Auftragssumme
zwischen dem 7. und 1. Tag Gebühren in Höhe von 100 % der Auftragssumme

Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag (z. B. wegen Krankheit, Wetter, Verlust der Fahrerlaubnis usw.) sind Stornokosten in Höhe von 100% der Auftragssumme fällig, sofern keine Ersatzperson, für die dieselben Teilnahmevoraussetzungen gelten, gestellt wird.

Im Falle nicht ausreichender Motorradschutzkleidung (siehe Punkt 4.5) sind, bei Verweigerung der Teilnahme durch die Verkehrswacht Kreis Gütersloh und/oder deren Mitarbeiter, die vollen Gebühren in Höhe von 100 % der Auftragssumme fällig.

5.3 Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als berechnet.

5.4 Im Falle des Rücktritts hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Verkehrswacht Kreis Gütersloh.

6. Rücktritt der Verkehrswacht Kreis Gütersloh

6.1 Die Verkehrswacht Gütersloh behält sich bei plötzlich eintretenden schlechten Trainingsbedingungen (Schneefall, Eisglätte o.ä.) vor, das Programm abzuändern oder den Kurs aus Sicherheitsgründen abzubrechen.

Bei Programmänderungen besteht kein Anspruch auf Nachschulung oder Kurswiederholung.

6.2 Die Verkehrswacht Gütersloh ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise bei

- höherer Gewalt oder andere von der Verkehrswacht Gütersloh nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden.

- die Verkehrswacht Kreis Gütersloh begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Verkehrswacht Kreis Gütersloh in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Organisationsbereich der Verkehrswacht Kreis Güterloh zuzurechnen ist.

6.3 Die Verkehrswacht Kreis Gütersloh hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7. Änderungen der Teilnehmerzahl bei Firmenkunden/Bestellern sowie Teilnehmerlisten

7.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl kann nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Verkehrswacht Kreis Gütersloh erfolgen.

7.2 Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

7.3 Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach unten wird die vereinbarte Auftragssumme berechnet.

7.4 Die von der Verkehrswacht Kreis Gütersloh übermittelte Teilnehmerliste ist vollständig ausgefüllt spätestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin zurückzusenden, wenn kein Buchungslink übermittelt werden kann. Der Link ersetzt die Übermittlung von Verträgen, Teilnehmerlisten usw.

8. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

8.1 Für die Beschädigung oder den Verlust mitgeführter Gegenstände übernimmt die Verkehrswacht Kreis Gütersloh keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines Erfüllungsgehilfen der Verkehrswacht Kreis Gütersloh.

9. Haftung des Kunden für Schäden

9.1 Der Vertragspartner/Kunde haftet für Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

10. Versicherungen

11.1 Der Kunde stellt sicher, dass für das beim Training genutzte eigene Fahrzeug,
einen ausreichenden Versicherungsschutz besitzt.

10.1 Die für das Trainingsfahrzeug bestehende Versicherung bleibt voll gültig. Versicherungsschutz zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung wird nur gewährt, wenn und soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.

10.2 Seitens des Veranstalters ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung und Kaskoversicherung abgeschlossen worden. Diese tritt allerdings nur für Schäden, die direkt durch Trainingsinhalte entstanden sind ein. Sie gelten nicht außerhalb der markierten und vorgegebenen Übungsstrecke des (z.B. Rückfahrstrecke, Parkplatz, beim Anstellen zu einer Übung) sowie während dem freien Fahren ohne Instruktion des Verantwortlichen. Die Teilnahme am Sicherheitstraining erfolgt auf eigene Gefahr.

10.3 Der Vertragspartner/Kunde/Teilnehmer verzichtet darauf, für sich und die ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, sowie deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen, soweit Ansprüche durch die Veranstalterhaftpflicht nicht gedeckt sind.

10.4 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Fahrer des Fahrzeuges in voller Schadenshöhe.

11. Sonstiges

11.1 Vom Kunden übermittelte Daten werden in der jeweils aktuellen EDV-Anlage der Verkehrswacht Kreis Gütersloh sowie der von Vertragspartnern gespeichert und verarbeitet.

11.2 Mit dem Erscheinen neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen verlieren alle früher veröffentlichten AGB ihre Gültigkeit.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

12.2 Zahlungsort ist der Sitz der Geschäftsstelle Verkehrswacht Kreis Gütersloh.

12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Verkehrswacht Kreis Gütersloh. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des Paragraphen 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Verkehrswacht Kreis Gütersloh.

12.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei beidseitigem Handelskauf ist der Sitz der Verkehrswacht Kreis Gütersloh alleiniger Gerichtsstand.

12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Kontakt

Anschrift

Adresse:
Verkehrswacht Kreis Gütersloh e.V.
Vollrath-Müller-Straße 22
33330 Gütersloh

Kontakt

Sie erreichen uns:
Tel.: +49 5241 200-00
Fax: +49 5241 200-31
E-Mail: info@verkehrswacht-gt.de

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Montag bis Freitag von 10.00 bis 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung.


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